Bundeszentralamt für Steuern

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Common Reporting Standard

Common Reporting Standard

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. An diesem in 2017 gestarteten Austauschverfahren sind mittlerweile über 90 Staaten beteiligt. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute erhoben und an eine zentral zuständige Behörde weitergeleitet.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Finanzkontendaten zuständig.

Das BZSt leitet die Informationen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiter. Gleichzeitig empfängt es die Informationen aus dem Ausland und übermittelt diese dann an die zuständigen deutschen Finanzämter. Die Auswertung der Daten erfolgt in den Finanzämtern bzw. den jeweiligen Steuerbehörden im Ausland.

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Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

Common Reporting Standard