Ausländische Investmentfonds
Das BZSt ist für die Besteuerung von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds, Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Spezial-Investmentfonds und die Zurverfügungstellung von Erkenntnissen über ausländische Rechtsformen und ausländisches Recht auf Anforderung der für die Besteuerung von Investmentfonds, Spezial-Investmentfonds oder deren Anlegern zuständigen Landesfinanzbehörden zuständig.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
- Investmentsteuer -
An der Küppe 1
53225 Bonn
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Zuständigkeitsbereich:
Zustaendigkeit_auslaendische_investmentfonds