Bundeszentralamt für Steuern

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Ausländische Investmentfonds

Ausländische Investmentfonds

Das BZSt ist für die Besteuerung von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds, Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Spezial-Investmentfonds und die Zurverfügungstellung von Erkenntnissen über ausländische Rechtsformen und ausländisches Recht auf Anforderung der für die Besteuerung von Investmentfonds, Spezial-Investmentfonds oder deren Anlegern zuständigen Landesfinanzbehörden zuständig.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

- Investmentsteuer -
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-3550
Fax: +49 228 406-2661

Mo - Fr von 09:00 - 12:00

Zuständigkeitsbereich:

Zustaendigkeit_auslaendische_investmentfonds