Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhältst Du über den folgenden Link: Datenschutz

Abzugsteuern

Abzugsteuern

Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlern, Sportlern, Lizenzgebern und Aufsichtsräten im Sinne von § 49 EStG unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. In diesem Verfahren sind die zumeist inländischen Schuldner der Vergütungen dazu verpflichtet, von ihren Zahlungen an die ausländischen Vergütungsgläubiger Steuern einzubehalten und an das BZSt abzuführen.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 erweitert § 10 des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG) die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte, die einem Steuerabzug unterliegen. Soweit Vergütungsgläubiger, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig sind, Vergütungen aus Finanzierungsbeziehungen, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen, der Erbringung von Dienstleistungen sowie dem Handel mit Waren oder Dienstleistungen erzielen, unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Besteuerung erfolgt ebenfalls über ein Abzugsverfahren. Der inländische Vergütungsschuldner hat analog zu § 50a EStG die Steuern einzubehalten und an das BZSt abzuführen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat ein neues IT-Fachverfahren für den Steuerabzug nach § 50a EStG eingeführt und das bisherige Verfahren vollständig abgeschaltet. Aufgrund dessen haben Sie im Januar 2024 ein Informationsschreiben erhalten, aus diesem unter anderem die folgenden Neuerungen hervorgehen

  • Neue Bankverbindung für das Steuerabzugsverfahren/Lastschriftverfahren

    Für Überweisungen im Steuerabzugsverfahren verwenden Sie bitte ab sofort die folgende Bankverbindung:

    Empfänger: Bundeskasse Trier
    Institut: Bundesbank Filiale Saarbrücken
    IBAN: DE89 5900 0000 0059 0010 70
    BIC: MARKDEF1590

    Geben Sie bitte bei der Zahlung das Ihnen im bereits erwähnten Informationsschreiben mitgeteilte Kassenzeichen, die Steuerart (z.B. Abzugsteuer nach § 50a EStG) und den Zeitraum an.

  • Anmeldeformular
    Ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ist bereits seit Ende Oktober 2023 im BZStOnline-Portal (BOP: https://www.elster.de/bportal) verfügbar. Im ElsterOnline-Portal (EOP) steht kein Formular für den Steuerabzug nach § 50a EStG mehr zur Verfügung.


    Bitte beachten Sie:

    Für die Übermittlung der Steueranmeldung im BOP ist ab sofort nur noch Ihre neue Steuernummer zu verwenden.

Damit Sie jederzeit über die aktuellen Entwicklungen informiert sind, empfehlen wir Ihnen, den neuen Newsletter zum Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG zu bestellen. Diesen können Sie auf der Internetseite des BZSt unter Service > Newsletter abonnieren.

Mehr erfahren

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I B 5 - Abzugsteuern nach 50, 50a EStG
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200

Zuständigkeitsbereich:

Abzugsteuern