Formulare
Die Freistellungs- und Erstattungsanträge sind ab dem 01.01.2023 grundsätzlich elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)zu übermitteln (§ 50c Abs. 5 Satz 1 EStG). Wenn vorgetragen und glaubhaft gemacht wird, dass ein Härtefall vorliegt, kann das BZSt auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Ein Härtefall liegt vor, wenn eine elektronische Antragstellung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (§ 150 Abs. 8 Satz 1 AO).
In diesen Fällen sind der Freistellungsantrag oder der Erstattungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an das:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I B 5
53221 Bonn
Deutschland
Vollmacht
Steuerbescheinigungen
Steuerbescheinigungen (für Vergütungen, die bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind)
Steuerbescheinigungen (für Vergütungen, die ab 01.01.2014 zufließen)
Fragebögen
Ansässigkeitsbescheinigung
Anlagen zum Antrag auf Freistellung und/oder Erstattung
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I B 5
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon:
+49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-2690
Zuständigkeitsbereich:
Abzugsteuerentlastung