Elektronische Datenübermittlung
Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP) für das Entlastungsverfahren.
Hinweis zur Registrierung in BOP
Um sich bei BOP registrieren zu können, ist über den Zulassungs- und Registrierungsantrag eine BZSt-Nummer und ein BZStGeheimnis zu beantragen. Diesen Antrag finden Sie hier.
Entlastungsanträge
Die Freistellungs- und Erstattungsanträge sind ab dem 01.01.2023 grundsätzlich elektronisch über das BZStOnline-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln (§ 50c Abs. 5 Satz 1 EStG).
Dieses können Sie über www.elster.de/bportal aufrufen.
Um sich im BOP anmelden zu können, ist ein entsprechendes Zertifikat erforderlich. In Betracht kommen hier:
- das ElsterOnline-Portal (EOP)-Zertifikat oder
- das BZStOnline-Portal-Zertifikat aus anderen Meldeverfahren.
Für die Abgabe im BOP können Sie Ihre bestehenden Software-Zertifikate nutzen.
Sollten Sie weder über ein BOP-Zertifikat noch über ein EOP-Zertifikat verfügen, müssen Sie für die Nutzung des BOP eine Registrierung durchführen.
Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Beantragung des BOP-Zertifikates.
Der Registrierungsvorgang kann bis zu sechs Wochen dauern.
- Zulassungs- und Registrierungsantrag
- Checkliste
- Schritt-für-Schrittanleitung zur Registrierung
- Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragsstellung
- Faltblatt
- Video-Anleitungen
Für weitere Rückfragen zum Registrierungsprozess stehen Ihnen der Chatbot und die FAQs zur Verfügung.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I B 5 - Abzugsteuern nach 50, 50a EStG
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon:
+49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200
Zuständigkeitsbereich:
Abzugsteuern