Bundeszentralamt für Steuern

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Information für Meldebehörden und Finanzämter

Die Identifikationsnummer

Die Identifikationsnummer (IdNr) ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über die betreffende Person. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.

Wie komme ich an meine IdNr

Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht?

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Brief erneut anfordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann. Der Versand der IdNr an eine Anschrift, die nicht Ihrer Meldeanschrift entspricht, kann nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht (per Brief und mit einer Kopie Ihres Personaldokuments) erfolgen.

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Diese ist Ihrem Finanzamt bekannt oder kann ermittelt werden.

Die IdNr wird einer Person dauerhaft zugeteilt. Das BZSt kann Ihnen die Ihnen zugeordnete IdNr mitteilen.

Mehr erfahren

IdNr Kind für ELSTER

Sie benötigen die IdNr Ihres Kindes für die elektronische Steuererklärung auf dem ELSTER-Portal?

Seit der 30 KW 2024 ist die Angabe der IdNr eines Kindes in der Anlage „Kind“ in ELSTER nicht mehr verpflichtend. Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist somit auch ohne die IdNr des Kindes möglich.

Wenn Sie die IdNr Ihres Kindes erfahren möchten, Ihr Kind nicht mit Ihnen in einem Haushalt lebt, Sie aber sorgeberechtigt sind, richten Sie bitte Ihre schriftliche Anfrage unter Verwendung des Fragebogens (ggf. mit entsprechenden Nachweisen) an das:

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
11055 Berlin

Allgemeines

Die Zuteilung der IdNr erfolgt zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person in Verwaltungsverfahren. Durch die IdNr werden beispielsweise Serviceleistungen der Steuerverwaltung – wie etwa das elektronisch bereitgestellte vorausgefüllte Steuererklärungsformular oder die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege – möglich.

Die Verwendung der IdNr sowie der dazu gespeicherten Daten unterliegen gemäß § 139b Abgabenordnung (AO) einer Zweckbindung. Die zweckwidrige Verwendung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

Die Daten bleiben solange in der Datenbank gespeichert, bis sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Sie werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die betreffende Person verstorben ist, gelöscht.

Das BZSt speichert zur IdNr einer natürlichen Person gemäß § 139b Absatz 3 AO folgende Daten:                                         

  • Identifikationsnummer
  • Wirtschafts-Identifikationsnummern
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörden
  • Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
  • Sterbetag
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Staatsangehörigkeit
  • Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr)

 Außerdem speichert das BZSt gemäß § 139b Abs.10 AO die IBAN, bei ausländischen Kreditinstituten auch den BIC, einer natürlichen Person, um eine unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu ermöglichen, § 139b Abs. 3a AO. Mehr Informationen dazu unter https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html.

Zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber speichert das BZSt gemäß § 39e Abs. 2 Einkommensteuergesetz weitere Meldedaten für jeden Steuerpflichtigen hinzu. Dabei handelt es sich um Meldedaten

  • zur Religionszugehörigkeit
  • zum melderechtlichen Familienstand; bei verheirateten oder verpartnerten Steuerpflichtigen wird die IdNr des Ehegatten / Lebenspartners hinzugespeichert
  • zu den IdNrn minderjähriger Kinder, soweit diese in derselben Gemeinde wie der Steuerpflichtige gemeldet sind.

Downloadbereich

Die Hinweise zum Verfahren der Vergabe der IdNr für Geflüchtete aus der Ukraine können Sie in deutscher und ukrainischer Sprache abrufen.

Chatbot ViOlA

ViOlA (Virtuelle Online Auskunft) beantwortet Ihnen die häufigsten Fragen zu fachlichen Themen, unter anderem zur Zusammenfassenden Meldung, zur Vergabe/Bestätigung der USt-IdNr. oder zur persönlichen IdNr.

Sie finden ViOlA als Sprechblasen-Icon am unteren rechten Rand der Internetseite.

Telefonische Anfragen

Fragen zur IdNr nach § 139b AO beantwortet Ihnen unser Service-Team.

Allerdings erreichen uns zurzeit sehr viele Anrufe. Daher ist eine längere Wartezeit möglich.

Telefonisch darf aus rechtlichen Gründen die Identifikationsnummer nicht mitgeteilt werden.

Tel.: +49 228 406-1240
Fax: +49 228 406-183060

Mo-Fr von 9:00-14:00 Uhr

BOP

Die erneute Mitteilung der Identifikationsnummer steht Ihnen als Leistung ebenfalls auf dem BZSt Online Portal zur Verfügung.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Arbeitsbereich Mitteilungsverordnung des Bundeszentralamtes für Steuern
DGZ-Ring 12
13086  Berlin

Telefon: +49 0228 406 3599
Fax: +49 228 406-4408

Mo bis Do: 09:00 - 15:00, Fr: 09:00 - 12:00

Zuständigkeitsbereich:

Arbeitsbereich Mitteilungsverordnung