Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde das BZSt ermächtigt Kontoverbindungen (IBAN und ggf. BIC) zu speichern, um eine unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu ermöglichen, § 139b Abs. 3a AO.
Wer kann eine IBAN an das BZSt melden?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Kindergeld festgesetzt worden ist, teilt die zuständige Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC), auf welches das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist, mit. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem tatsächlichen Zahlungsempfänger weder um den Kindergeldberechtigten noch um das Kind handelt.
Das kontoführende Kreditinstitut (Bank)
Nach § 139b Abs. 10 S. 1 Nr. 3 AO können Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihre Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) durch das kontoführende Kreditinstitut übermitteln lassen.
Hierfür muss das kontoführende Kreditinstitut durch den Kontoinhaber beauftragt werden.
Eine automatische Übermittlung einer IBAN an das BZSt erfolgt nicht.
Die Übermittlung kann auch für Gemeinschaftskonten erfolgen.
Über das ELSTER-Portal oder über das BZSt-Online-Portal (BOP)
Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) über das ELSTER-Portal oder das BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln.
Meldungen über das ELSTER-Portal können voraussichtlich Ende 2024 übermittelt werden.
Wichtiger Hinweis
Die unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln erfolgt nicht durch das BZSt.
Umsetzung der IBAN-Meldung
Die Umsetzung erfolgt auf Basis bestehender Schnittstellen und Datenaustauschverfahren mit der Kreditwirtschaft und der Familienkasse. Ebenfalls eingebunden ist ELSTER als Portal der Finanzverwaltung um eine weitere Übermittlungsmöglichkeit zu Verfügung zu stellen.
Die ersten Einlieferungen der Kontoverbindungen (IBAN und ggf. BIC) durch Familienkassen oder Kreditinstitute können ab Dezember 2023 erfolgen. Meldungen über das ELSTER-Portal können voraussichtlich Ende 2024 übermittelt werden.
Merkblätter in verschiedenen Sprachen
In der obigen Liste finden Sie das Merkblatt zur Übermittlung der Kontoverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern zur Auszahlung öffentlicher Mittel in verschiedene Sprachen übersetzt.
Gesetzliche Grundlagen und BMF-Schreiben
Fragen und Antworten: Allgemeines
Wozu braucht das Bundeszentralamt für Steuern meine Kontoverbindung?
Liegt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontoverbindung in der Identifikationsnummern-Datenbank (IdNr-Datenbank) vor, können staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und missbrauchssicher an Sie ausgezahlt werden. Das war in der Corona-Krise oder bei der Zahlung der Energiepreispauschale zum Beispiel nicht möglich, weil es bislang keine zentrale Datenbank gab, in der eine Kontoverbindung zu jeder natürlichen Person gespeichert wurde. Für diese Speicherung gab es bislang keine Rechtsgrundlage. Das hat sich nun geändert.
Was macht das BZSt mit meiner Kontoverbindung?
Das BZSt speichert Ihre Kontoverbindung (Ihre Internationale Bankkontonummer (IBAN) und ggf. auch Ihren Business Identifier Code (BIC)) in der IdNr-Datenbank. In dieser Datenbank werden Daten gespeichert, die die Finanzverwaltung benötigt, um eine Person für steuerliche Zwecke eindeutig zu identifizieren.
Bisher werden folgende Daten gespeichert:
- die steuerliche Identifikationsnummer
- der Familienname
- wenn vorhanden: frühere Namen
- die Vornamen
- wenn vorhanden: der Doktorgrad
- der Tag und der Ort der Geburt
- das Geschlecht
- die gegenwärtige oder die letzte bekannte Anschrift
- die zuständige Finanzbehörde
- wenn vorhanden: die Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
- der Sterbetag
- der Tag des Einzugs in eine Wohnung und der Tag des Auszugs aus einer Wohnung
Zusätzlich zu diesen Daten wird nun auch eine Kontoverbindung gespeichert.
Wie kann meine Kontoverbindung an das BZSt übermittelt werden?
Für Minderjährige, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt wird, wird die Kontoverbindung von der Familienkasse an das BZSt übermittelt, auf die zuletzt das Kindergeld ausgezahlt wurde.
Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung
- durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
- über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
- durcheinen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung, z. B. durch einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein übermitteln lassen.
Ab wann ist die Übermittlung meiner Kontoverbindung an das BZSt möglich?
Die Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt durch die Familienkasse ist ab Dezember 2023 möglich. Von den Kreditinstituten müssen die Übermittlungsverfahren auf Basis der nun vorliegenden technischen Rahmenbedingungen noch umgesetzt werden. Die Übermittlung der Kontoverbindung durch die Kreditinstitute wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2024 möglich sein.
Bevollmächtigte i. S. d. § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Lohnsteuerhilfevereine) können im Auftrag ihrer Mandanten IBAN-Übermittlungen über das BOP ebenfalls ab Dezember 2023 und über das ELSTER-Portal im Laufe des vierten Quartals 2024 vornehmen.
Wenn Sie Ihre Kontoverbindung eigenständig an das BZSt übermitteln wollen, stehen Ihnen die Übermittlungswege über sichere Verfahren (BOP/ ELSTER) voraussichtlich Ende 2024 zur Verfügung.
Kann ich meine Kontoverbindung auch schriftlich oder telefonisch an das BZSt übermitteln?
Nein. Ihre Kontoverbindung können Sie weder schriftlich noch telefonisch an das BZSt übermitteln. Die Übermittlung kann ausschließlich durch die Familienkasse, durch kontoführende Kreditinstitute oder über BOP und das ELSTER-Portal oder durch einen Bevollmächtigten (z. B. durch einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Lohnsteuerhilfeverein) erfolgen.
Kann ich mehrere Kontoverbindungen an das BZSt übermitteln?
Wenn Sie volljährig sind, können Sie bestimmen, welche Kontoverbindung an das BZSt übermittelt werden soll. Werden mehrere Kontoverbindungen für Sie an das BZSt übermittelt, wird die zuletzt übermittelte Kontoverbindung beim BZSt gespeichert.
Kann ich meine Kontoverbindung eines Gemeinschaftskontos an das BZSt übermitteln?
Ja. Sie können auch Ihre Kontoverbindung eines Gemeinschaftskontos an das BZSt übermitteln.
Wie kann ich meine ausländische Kontoverbindung an das BZSt übermitteln?
Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre ausländische Kontoverbindung (inklusive des BIC) nur selbst an das BZSt übermitteln. Die Übermittlung muss über BOP oder das ELSTER-Portal erfolgen. Sie können aber auch einen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung (z. B. durch einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein) dazu beauftragen, Ihre ausländische Kontoverbindung zu übermitteln.
Wie kann ich meine bereits an das BZSt übermittelte Kontoverbindung ändern?
Sie können Ihre bereits an das BZSt übermittelte Kontoverbindung ändern, indem Sie Ihr Kreditinstitut beauftragen, die neue Kontoverbindung an das BZSt zu übermitteln oder Sie übermitteln Ihre neue Kontoverbindung selbst über BOP oder das ELSTER-Portal an das BZSt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung (z. B. durch einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein) dazu zu beauftragen, Ihre neue Kontoverbindung an das BZSt zu übermitteln. Die zuletzt an das BZSt übermittelte Kontoverbindung wird beim BZSt gespeichert.
Ich bin Bevollmächtigter/Bevollmächtigte bzw. Betreuer/Betreuerin einer Person. Wie kann ich die Kontoverbindung der betreuten/vollmachtgebenden Person an das BZSt übermitteln?
Sie können die Kontoverbindung dieser Person an das BZSt übermitteln, soweit es der Umfang der Bevollmächtigung/Betreuung zulässt. Zur Übermittlung der Kontoverbindung können Sie
- das kontoführende Kreditinstitut der betreuten/vollmachtgebenden Person entsprechend anweisen,
- das Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) im Namen der betreuten/vollmachtgebenden Person nutzen oder
- einen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung, z. B. durch einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.
Eine Übermittlung der Kontoverbindung über das BOP oder das ELSTER-Portal setzt jedoch ein Benutzerkonto der betreuten/vollmachtgebenden Person voraus. Sie können die Kontoverbindung für diese Person nicht über Ihren persönlichen BOP- oder ELSTER-Portal-Zugang übermitteln.
Wird meine dem BZSt übermittelte Kontoverbindung beim BZSt irgendwann automatisch gelöscht?
Nein. Ihre an das BZSt übermittelte Kontoverbindung bleibt solange gespeichert, bis eine neue Kontoverbindung an das BZSt übermittelt wird oder bis Sie die Löschung Ihrer Kontoverbindung beantragen.
Wie kann ich die Löschung meiner beim BZSt gespeicherten Kontoverbindung erreichen?
Für die Löschung Ihrer beim BZSt gespeicherten Kontoverbindung nutzen Sie das Formular "Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel" in BOP oder dem ELSTER-Portal. Über dieses Formular können Sie auch veranlassen, dass ihre beim BZSt gespeicherte Kontoverbindung gelöscht wird.
Welche Stelle wird künftig Direktauszahlungen vornehmen?
Für die konkrete Ausgestaltung von Direktzahlungen liegt bisher noch keine gesetzliche Regelung vor. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird die für Direktauszahlungen zuständige Stelle festgelegt werden.
Wie kann ich eine Auszahlung erhalten, wenn ich kein Konto habe?
Wie eine Auszahlung an Sie erfolgen kann, wenn Sie über kein Konto verfügen, wird im Rahmen der gesetzlichen Grundlage für die Leistungsgewährung bestimmt werden.
Fragen und Antworten: Kreditinstitute
Hier finden Sie Antworten zur den am häufigsten gestellten Fragen zur Übermittlung einer Kontoverbindung an das BZSt durch kontoführende Kreditinstitute.
Ab wann kann mein Kreditinstitut meine Kontoverbindung an das BZSt übermitteln?
Ihr Kreditinstitut wird Ihre Kontoverbindung voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2024 an das BZSt übermitteln können.
Wer kann seine Kontoverbindung durch das kontoführende Kreditinstitut an das BZSt übermitteln lassen?
Nur wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung durch das kontoführende Kreditinstitut an das BZSt übermitteln lassen.
Wird meine Kontoverbindung automatisch von meinem Kreditinstitut an das BZSt übermittelt?
Nein. Das Kreditinstitut übermittelt Ihre Kontoverbindung nur dann an das BZSt, wenn Sie dem Kreditinstitut einen Auftrag dazu erteilen.
Wie beauftrage ich mein kontoführendes Kreditinstitut damit, meine Kontoverbindung an das BZSt zu übermitteln?
Den Auftrag zur Übermittlung Ihrer Kontoverbindung an das BZSt können Sie über das Online-Banking, das Telefonbanking, per Brief oder persönlich in der Filiale Ihres Kreditinstituts erteilen. Ihr Kreditinstitut wird Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Übermittlung Ihrer Kontoverbindung an das BZSt anbieten.
Für welche Konten können Kreditinstitute meine Kontoverbindung an das BZSt übermitteln?
Ihr Kreditinstitut kann nur die Kontoverbindung Ihres Zahlungsverkehrskontos, wie z. B. Ihres Girokontos, an das BZSt übermitteln. Sie müssen Inhaberin oder Inhaber oder Mitinhaberin oder Mitinhaber dieses Kontos sein.
Übermittelt das kontoführende Kreditinstitut meine Kontoverbindung zeitnah an das BZSt?
Sobald Sie Ihrem kontoführenden Kreditinstitut den Auftrag dazu erteilt haben, wird ihre Kontoverbindung an das BZSt übermittelt.
Fragen und Antworten: BOP und ELSTER-Portal
Hier finden Sie Antworten zur den am häufigsten gestellten Fragen zur Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt über BOP oder das ELSTER-Portal
Ab wann kann ich meine Kontoverbindungen über BOP oder das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln?
Sie können Ihre Kontoverbindung sowohl über BOP als auch über das ELSTER-Portal voraussichtlich Ende 2024 an das BZSt übermitteln.
Wer kann seine Kontoverbindung über BOP oder das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln?
Nur wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung über BOP und das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln.
Darf ich die Kontoverbindung für mein minderjähriges Kind über BOP oder das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln?
Nein. Für Minderjährige darf nur die Familienkasse die Kontoverbindung an das BZSt übermitteln, auf die zuletzt das Kindergeld ausgezahlt wurde. Nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. dann, wenn keine Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse erfolgt ist) dürfen die Eltern ihre Kontoverbindung für ihre minderjährigen Kinder an das BZSt übermitteln.
Kann ich für meine Ehe- oder Lebenspartnerin oder für meinen Ehe- oder Lebenspartner, für Verwandte und für eine andere Person die Kontoverbindung an das BZSt übermitteln?
Nein. Aus Sicherheitsgründen können Sie die Kontoverbindung an das BZSt nicht für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin oder für Ihren Ehe- oder Lebenspartner, für Verwandte und für eine andere Person übermitteln. Die Kontoverbindung können Sie nur für sich selbst an das BZSt übermitteln.
Nur Bevollmächtigte nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung (wie z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine) können für eine andere Person die Kontoverbindung an das BZSt übermitteln.
Wie kann ich mich im BOP anmelden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich im BOP anmelden können.
Sie können sich schnell und sicher mittels ihres elektronischen Personalausweises und der AusweisApp2 im Portal anmelden.
Wenn Sie schon über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, können Sie sich damit auch im BOP einloggen. Das ELSTER-Zertifikat wird vom BOP akzeptiert. Wenn sie noch nicht über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, führen Sie bitte zunächst im ELSTER-Portal einen Registrierungsprozess durch und melden sich dann mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im BOP an.
Welches Formular muss ich für die Übermittlung meiner Kontoverbindung an BOP oder das ELSTER-Portal verwenden?
Für die Übermittlung Ihrer Kontoverbindung über BOP oder über das ELSTER-Portal müssen Sie das Formular "Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel" verwenden.
Ich habe kein ELSTER-Konto und möchte meine Kontoverbindung an das BZSt übermitteln. Was muss ich tun?
Sie können Ihre Kontoverbindung durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut an das BZSt übermitteln lassen.
Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie sich entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und der AusweisApp2 im BOP anmelden und Ihre Kontoverbindung selbst über BOP an das BZSt übermitteln oder Sie lassen sich zunächst ein ELSTER-Zertifikat generieren, mit dem Sie sich im BOP und im ELSTER-Portal anmelden können.
Fragen und Antworten: Bevollmächtigte
Hier finden Sie Antworten zur den am häufigsten gestellten Fragen zur Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt durch Bevollmächtigte nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung.
Wer ist Bevollmächtigter nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung?
Bevollmächtigte nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung sind u. a. Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine.
Ab wann kann ich als Bevollmächtigter nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung Kontoverbindungen an das BZSt übermitteln?
Über BOP können Sie ab Dezember 2023 Kontoverbindungen an das BZSt übermitteln.
Über das ELSTER-Portal können Sie voraussichtlich Ende 2024 Kontoverbindungen an das BZSt übermitteln.
Welches Formular kann ich als Bevollmächtigter nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung zur Übermittlung einer Kontoverbindung an das BZSt verwenden?
Für die Übermittlung einer Kontoverbindung an das BZSt über die Portale der Finanzverwaltung (BZSt-Online-Portal (BOP) und ELSTER-Portal) können Sie das Formular "Übermittlung der Kontoverbindung gem. § 139b Abs. 10 AO" verwenden. Mit diesem Formular können Sie bis zu 5.000 Meldungen von Kontoverbindungen erfassen oder als CSV-Datei in das Formular importieren. Die Möglichkeit, bis zu 5.000 Meldungen von Kontoverbindungen mit einem Formular übermitteln zu können, soll jedoch nicht zu einer verzögerten Übermittlung der Daten führen. Ein Bevollmächtigter nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung hat eine ihm zur Übermittlung gemeldete Kontoverbindung unverzüglich an das BZSt weiterzuleiten.
Fragen und Antworten: Familienkasse
Hier finden Sie Antworten zur den am häufigsten gestellten Fragen zur Übermittlung einer Kontoverbindung an das BZSt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Für wen übermittelt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Kontoverbindung an das BZSt?
Für Minderjährige, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz festgesetzt worden ist, teilt die zuständige Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung mit, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Zahlungsempfänger weder um den Kindergeldberechtigten noch um das volljährige Kind handelt, das das Kindergelt bezieht. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zur Übermittlung dieser Kontoverbindungen an das BZSt verpflichtet.
Ab wann übermittelt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kontoverbindungen an das BZSt?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wird voraussichtlich ab Dezember 2023 Kontoverbindungen an das BZSt übermitteln.
Mein Kind ist volljährig geworden. Muss es jetzt seine eigene Kontoverbindung an das BZSt übermitteln?
Die bereits für das minderjährige Kind übermittelte Kontoverbindung bleibt beim BZSt gespeichert. Ist das Kind volljährig, kann es über sein Kreditinstitut oder über einen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung eine andere Kontoverbindung an das BZSt übermitteln lassen. Es kann auch über BOP oder das ELSTER-Portal eine andere Kontoverbindung selbst übermitteln.
Kommunikationshandbuch und XSD
Chatbot ViOlA
ViOlA (Virtuelle Online Auskunft) beantwortet Ihnen die häufigsten Fragen zu fachlichen Themen, unter anderem zur Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
IBAN-Meldung
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon: +49 228 406-4040
Mo-Fr von 09:00-14:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
IBAN-Meldung