Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Nur für Beschwerden nach § 1 AGG und nur für Personen die sich in einem dienstlichen Verhältnis zum BZSt befinden, sowie ehemalige Beschäftigte und Personen, welche sich beim BZSt beworben haben.
Die Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nimmt Beschwerden von Personen entgegen, die sich in einem dienstlichen Verhältnis zum BZSt befinden (Bewerber*innen und ehemalige Beschäftigte eingeschlossen) und sich wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder belästigt fühlen (§ 1 AGG).
Die Beschwerdestelle unterstützt und begleitet die Beschwerde führende Person dabei, im Dialog mit der Hausleitung Benachteiligungen zu beenden und die Person zu schützen.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter bzstaggbeschwstelle@bzst.bund.de.
Weitere Informationen finden sie unter anderem im AGG und § 61b ArbGG.
Hinweis:
Die Kommunikation per E-Mail mit der Beschwerdestelle erfolgt unverschlüsselt. Sie haben die Möglichkeit, auf diesem Wege einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Bei einer unverschlüsselten Kommunikation per E-Mail kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nachrichten im Einzelfall durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden.
Im Hinblick auf § 87a Absatz 1 Satz 3 der Abgabenordnung (Verschlüsselungsgebot) wird das Bundeszentralamt für Steuern daher mit Ihnen nur mit Ihrer Zustimmung unverschlüsselt elektronisch kommunizieren.