Von der Gründung bis zur Gegenwart
Schauen Sie gemeinsam mit uns zurück auf „50 Jahre Bundeszentralamt für Steuern“. In unserer Chronik haben wir für Sie den Weg vom Bundesamt für Finanzen bis zum heutigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie die wichtigsten Meilensteine zusammengefasst.
Bis zur Gründung
25. April 1952
Der Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung am 02.04.1952 verabschiedeten „ Zweiten Gesetz über die Finanzverwaltung“ zu. Es regelt die Einflussnahme des Bundes auf die Steuerverwaltung der Länder. Im § 3 des Zweiten Gesetzes über die Finanzverwaltung wird ausdrücklich die Berechtigung des Bundesministers der Finanzen geregelt, durch Bundesbedienstete an Betriebsprüfungen, die durch Landesfinanzbehörden durchgeführt werden, teilzunehmen. (BGBl, I 1952, S. 293)
12. Dezember 1955
Die Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung als selbständige, dem Bundesministerium der Finanzen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle wird errichtet. Die Dienststelle war zunächst eine im Lochkartenverfahren arbeitende „maschinelle Versuchsanlage“ mit Sitz in Bonn-Mehlem unter Leitung des Oberzollinspektors Heinrich Balder, dem insgesamt 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung standen.
20. Februar 1956
Beendigung der Testphase und endgültige Errichtung der Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
1956
Errichtung der „Zentralen Bundesbetriebsprüfungsstelle – Steuer“ beim Bundesministerium der Finanzen unter Leitung des Finanzpräsidenten Johannes Schröder.
1970er
1. Juli 1971
Gründung des Rechenzentrums der Bundesfinanzverwaltung als selbständige, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle.
30. August 1971
Mit dem „Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (FAnpG) wird § 1 Abs. 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) neu gefasst und das Bundesamt für Finanzen als Bundesbehörde eingerichtet.
3. September 1971
Organisationserlass des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen, Az.: F/Z A2 – O 1755 – 10/71 (veröffentlicht im MinBlFin 1971, S. 649 sowie im BStBl I 1971, S. 401) zur Gründung einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen unter der Bezeichnung „Bundesamt für Finanzen“ mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg. Der Erlass gliederte die „Zentrale Bundesbetriebsprüfungsstelle – Steuer“ in das Bundesamt ein und übertrug die Aufgaben nach der „Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und deren Mitglieder“ vom 3. April 1970 (BGBl I S. 316) ebenso wie bis dahin von den Landesbehörden wahrgenommenen Aufgaben nach § 5 Abs. 1 FVG (Besteuerung der Erträge ausländischer Investmentanteile; zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen; Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamtes bei Personen, die nicht in der Bundesrepublik ansässig sind) auf das Bundesamt der Finanzen. Weiterhin wurde das Bundesamt mit der Aufgabe der Entlastung von deutschen Abzugssteuern (Erstattung und Freistellung) aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beauftragt.
Zum ersten Präsidenten wurde Johannes Schröder ernannt, dem ein Personalbestand von damals 103 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurde.
© Bundessteuerblatt Teil 1
22. Oktober 1971
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung „Präsident des Bundesamtes für Finanzen“.
1. Januar 1972
Aufbau der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA). Erste Arbeitsgrundlage war die Bundeskartei für steuerliche Auslandsbeziehungen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie die Bundeskartei für beschränkt Steuerpflichtige beim Finanzamt Hamburg-Nord. Die IZA in Bonn erfasst seit ihrer Gründung sachdienliche Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können. Nach der Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zur zentralen Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (BMF v. 09.09.2019 - IV B 6 - S 1509/07/10001 :012 BStBl 2019 I S. 907) sammelt und erteilt die IZA Informationen über ausländische Rechtssubjekte, insbesondere über ausländische Domizil-, Sitz- und Offshore-Gesellschaften und zeichnet alle ihr bekannt werdenden Beziehungen von im Inland ansässigen Rechtssubjekten zum Ausland und umgekehrt auf.
25. April 1972
Erste Fachtagung des Bundesamtes für Finanzen
Oktober 1972
Der erste dem Bundesamt für Finanzen angehörende Prüfer nimmt seine Tätigkeit zur Vorprüfung der Kapitalertrag- und Umsatzsteuererstattung auf.
1. August 1974
Dr. Rolf Kohlrust, bisher Leiter des Referates „Berufliches Bildungswesen in der Finanzverwaltung“ im Bundesministerium der Finanzen, wird Präsident des Bundesamtes für Finanzen.
1. Januar 1975
Eingliederung der Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung als Abteilung III – Bundesbesoldungsstelle – und des Rechenzentrums der Bundesfinanzverwaltung als Abteilung IV – Informationsverarbeitung - in das Bundesamt für Finanzen.
13. September 1977
Umzug der Präsidialstelle von Bonn–Bad Godesberg nach Bonn-Beuel in das heutige Haus II.
1980er
15. Dezember 1980
Werner Horn, bisher Leiter des Referates für EDV-Grundsatzfragen im Bundesministerium der Finanzen, wird Nachfolger des verstorbenen Präsidenten Dr. Rolf Kohlrust.
Dezember 1982 – Januar 1983
Umzug der Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung von Bonn–Bad Godesberg nach Bonn-Beuel in das Haus I (Altbau).
September 1988
Im Oktober 1987 reiften Pläne der Bundesregierung mit Finanzminister Gerhard Stoltenberg zur Einführung einer sogenannten Quellensteuer für Kapitaleinkünfte. Banken und Sparkassen sollten 10% aller Zinserträge einbehalten und ohne Namensnennung an den Fiskus überweisen. Sparerinnen und Sparer bzw. die Steuerpflichtigen konnten eine Bescheinigung der Bank vorlegen und die von der Bank anonym abgeführte „Quellensteuer“ bei der Einkommensteuer anrechnen lassen. Für diesen Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit der Einführung der Besteuerung an der Quelle (bei den Banken), von dem geschätzt 11 bis 16 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger betroffen sein sollten, richtete man ein neues Quellensteueramt ein.
Im September 1988 gab der Bundesfinanzminister bekannt, dass dieses Amt am Standort Trier eingerichtet werden sollte. Diese Entscheidung fiel insbesondere deshalb zugunsten der Moselstadt aus, da mit der Einführung des europäischen Binnenmarktes Anfang 1993 bundesweit 2.700 Zöllner und Zöllnerinnen ihre ursprüngliche Aufgabe verlieren würden. Es bot sich die Einstellung der Zöllner und Zöllnerinnen an, die bisher ihren Dienst an der deutsch/französischen und deutsch/luxemburgischen Grenze verrichtet haben. Als Standort wählte man die von den Franzosen geräumte Casablanca-Kaserne in Trier-Nord. Da das Quellensteueramt für das gesamte Gebiet zuständig war, wurde es als Außenstelle dem Bundesamt für Finanzen in Bonn zugeordnet. An der Spitze des Quellensteueramtes stand als Behördenleiter der Abteilungsleiter des Bundesamtes für Finanzen in Bonn ORR Eduard Dietz.
© Finanzamt Trier
Am 21.04.1989 trat Dr. Theodor Waigel sein Amt als Finanzminister an und verkündete vier Tage später am 25.04.1989 die Abschaffung der vor kurzem eingeführten Quellensteuer. Dies bedeutete ein Aus für Westdeutschlands jüngste Behörde des Bundesamtes für Finanzen, deren einzige Aufgabe die Verwaltung der Quellensteuer war (Inhaltsverzeichnis Kapitel 5, das Finanzamt Trier von 1970 bis 1989).
1990er
1. Januar 1991 Errichtung Außenstelle Berlin
© BZSt
Mit der Wiedervereinigung hat das Bundesamt für Finanzen die Zentrale Gehaltsstelle beim Ministerium der Finanzen der DDR übernommen. Sie ist in die Abteilung Bundesbesoldungsstelle als Gruppe III integriert worden und übernahm die Zahlung für die Bundesbediensteten im Beitrittsgebiet.
15. Juli 1992 Errichtung Außenstelle Saarlouis
Mit der Einführung des Binnenmarktes in der Europäischen Union ist dem Bundesamt für Finanzen die Stellung der nach EU-Recht einzurichtenden zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland für das Umsatzsteuerkontrollverfahren übertragen worden. Als „Zentralstelle für die Umsatzsteuerkontrolle“ (ZU) war sie Teil der Steuerabteilung. Ihre Arbeit nahm die ZU am 01.09.1992 mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Gebäude in der Industriestraße in Saarlouis auf. Aufgrund der Erweiterung der EU und der Intensivierung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung wuchs die Zahl der Beschäftigten auf 170 bis 2005 und auf über 240 im Jahr 2015. Neben Steuerbeamtinnen und -beamten wurden auch immer wieder Beschäftigte von Zoll, Post, Bahn und Telekom übernommen. Dadurch konnte so manche Versetzung ins Bundesgebiet vermieden werden.
Die Personalaufstockungen machten im Jahr 2001 den ersten Umzug in das sogenannte Alleehaus am Saarlouiser Bahnhof notwendig. Schon 2011 war auch dieses Gebäude, trotz des Anmietens weiterer Flächen, zu klein geworden. Ab September 2011 mussten rund 70 Beschäftigte in Göttelborn, auf dem Campus des ehemaligen Bergwerks, untergebracht werden. Die räumliche Trennung sollte von Anfang an zeitlich befristet sein.
© BZSt
Im Jahr 2013 wurde schließlich, nach langem Suchen, ein Mietvertrag für ein Gebäude auf dem ehemaligen Astra-Gelände in Saarlouis unterzeichnet. Das Gebäude, das zuvor eine Tabakfabrik und eine Verpackungsfabrik beherbergte, wurde grundlegend saniert und den Anforderungen der Behörde angepasst. Seit dem Februar 2015 sind schließlich alle Beschäftigten der Außenstelle Saarlouis des BZSt im neuen Dienstgebäude unter einem Dach vereint.
© BZSt
1. September 1992
Jochen Wendelstorf wird Nachfolger von Werner Horn im Amt des Präsidenten des Bundesamtes für Finanzen.
1. Januar 1993
Gründung der Prüfgruppe Währungsumstellung, die den Auftrag hat, die Umstellung der im Beitrittsgebiet unterhaltenen Bankguthaben von Mark der DDR in Deutsche Mark zu prüfen und zu Unrecht umgestellte Beträge zurückzufordern und ihre Eingliederung in die Außenstelle in Berlin.
1. Januar 1996
Das Bundesamt für Finanzen übernimmt die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich.
1996
Ein weiteres Bürogebäude mit ca. 220 Räumen entsteht in Bonn-Beuel „An der Küppe 1“.
September 1997
Das Bundesamt für Finanzen ist ab sofort auch im Internet unter der Adresse http://www.bff-online.de präsent.
2000er
Februar 2000
Um Arbeitsbesprechungen zwischen den verschiedenen Dienstorten des Bundesamtes für Finanzen durchführen zu können, wird ein Video-Konferenzsystem eingeführt.
1. Juni 2000
Die zentralisierten Servicebereiche und die Abteilung Bundesbesoldungsstelle werden zu einem Dienstleitungszentrum zusammengefasst.
1. Oktober 2000
Einführung des Job-Tickets beim Bundesamt für Finanzen.
Juni 2004
© BZSt
Ein weiterer Dienstsitz wird in Schwedt errichtet. Dies war eine Konsequenz aus der Osterweiterung der Europäischen Union. Zum 1. Mai 2004 traten Polen und neun weitere Staaten der EU bei. Der Wegfall der Grenzkontrollen zum östlichen Nachbarstaat bedeutete für viele Zollbedienstete, dass ihre originäre Aufgabe wegfiel. Andere Aufgaben im Bereich der Zollverwaltung gab es zwar – z.B. auf den Flughäfen in München oder Hamburg. Dies hätte zur Folge gehabt, dass mehrere hundert Menschen die Region hätten verlassen müssen. Um aber möglichst vielen Zöllnerinnen und Zöllnern eine heimatnahe Tätigkeit anbieten zu können, wurde damals nach anderen Möglichkeiten in der Bundesfinanzverwaltung gesucht. Beim Bundesamt für Finanzen fand sich ein neues Aufgabenfeld. Eine neue Außenstelle des Amtes in Schwedt wurde sodann eröffnet. Die überwiegende Zahl der Beschäftigten in Schwedt ist im Bereich des Umsatzsteuerrechts eingesetzt.
Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums betonte der damalige Präsident Eberhard Petersen vor Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern sowie Gästen, dass „mit der Einrichtung der Dienstsitzes Schwedt im Jahr 2004 die Bundesfinanzverwaltung sichere Arbeitsplätze in der Region halten konnte und darüber hinaus auch zusätzliche geschaffen hat. Immerhin sind zurzeit 109 Beschäftigte am Dienstsitz tätig. Damit ist BZSt ein nicht unbedeutender Arbeitgeber in dieser Region“ (Rietz Dietmar: Steuerbehörde zahlt Geld aus, in MOZ, 5. Juni 2014).
1. Januar 2006
Aus einer Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtung im Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2006 sind aus der Teilung des Bundesamtes für Finanzen das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) und das BZSt hervorgegangen.
Im BZSt als Bundesoberbehörde wurden die steuerlichen Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen und die administrativen steuerfachlichen Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen mit dem Ziel gebündelt, einen zukunftsfähigen, zentralen steuerlichen Dienstleister für die Finanzverwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene zu schaffen.
War das Bundesamt für Finanzen im Jahr 1971 noch für sieben Aufgaben verantwortlich, waren es nach der Neustrukturierung 2006 schon etwa 30, heute sind es mehr als 80. Diese werden durch die rund 2.300 Beschäftigten erledigt.
2. Oktober 2006
BZSt gewinnt den 2. Preis beim 6. eGovernment-Wettbewerb.
Das BZSt hat in dem von den Unternehmen Bearing Point und Cisco-Systems ausgerichteten Wettbewerb den 2. Preis in der Kategorie „Größte Wirkung“ für die „Qualifizierte Bestätigung europäischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ gewonnen.
Bei dem prämierten Verfahren des BZSt handelte es sich um ein Teilprojekt im Rahmen der BundOnline 2005-Initiative der Bundesregierung, das zusammen mit dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik realisiert wurde.
Dank des Verfahrens können sich die deutschen Unternehmerinnen und Unternehmer seit November 2004 neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines ausländischen Unternehmers auch den Namen und die Adresse der ausländischen Unternehmerin oder des ausländischen Unternehmers bestätigen lassen. Damit wird es deutschen Unternehmerinnen und Unternehmern erheblich erleichtert, ihren steuerlichen Pflichten zur Ausführung umsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen nachzukommen.
1. August 2008
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003, StÄndG) schuf die Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für eine Vereinfachung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, indem sie die Vergabe eines Identifikationsmerkmals an jeden Steuerpflichtigen festlegte. Die §§ 139 a – 139 d wurden gemäß Artikel 8 StÄndG 2003 neu in die Abgabenordnung (AO) eingeführt. Diese beschreiben den Aufbau, Erstellung und Speicherung eines neuen Ordnungs- und Identifikationsmerkmals zum Zweck der Identifizierung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Gemäß § 139 a AO wird jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes und einheitliches Identifikationsmerkmal zugeordnet.
Den gesetzlichen Auftrag, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zum Zweck der Identifizierung in Besteuerungsverfahren zuzuteilen, hat das BZSt erhalten (§ 139 a Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung).
Am 1. August 2008 hat das BZSt mit der Zustellung der neuen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), kurz TIN (Taxification Identification Number), begonnen.
Die neue IdNr wird allen natürlichen Personen von Geburt an einmalig erteilt und gilt unverändert ein Leben lang bis maximal 20 Jahre nach dem Tod. Die Steuer-Identifikationsnummer ist zukünftig bei allen Erklärungen, Mitteilungen und Anträgen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Die Versendung der neuen IdNr war die größte Briefversandaktion in der Geschichte Deutschlands. Über wenige Monate wurden über 80 Mio. Mitteilungen an alle Bürgerinnen und Bürger verschickt.
29. September 2008
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Axel Nawrath, führt Frau Gabriele Hahn in das Amt der Präsidentin des BZSt ein.
2010er
1. Juli 2010
Am 1. Juli 2010 eröffnet das BZSt ein Eltern-Kind-Büro am Dienstsitz Bonn. Das Büro besteht aus einem Elternbüro, in dem ein voll ausgestatteter IT-Arbeitsplatz mit Telefon eingerichtet ist, sowie einem nur durch das Elternbüro zugänglichen „Kinderbüro“. Um eine altersgerechte Betreuung für alle Altersgruppen bis zu 12 Jahren zu ermöglichen, ist das „Kinderbüro“ mit einem Kinderbett und Wickeltisch, einer Spiel- und Malecke sowie einem Computer für ältere Kinder ausgestattet.
„Die effiziente Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein dringendes Anliegen“, betonte Frau Hahn als damalige Präsidentin des BZSt. „Neben den bereits vorhandenen Maßnahmen ist dies ein weiterer wichtiger Beitrag für die Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsplätze“.
14. Juli 2011
© BZSt
Staatsekretär Dr. Bernhard Beus führt am 14. Juli 2011 vor zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung des Bundes und der Länder Herrn Eberhard Petersen in das Amt des Präsidenten des BZSt ein.
31. Mai bis 2. Juni 2016
Das BZSt richtet vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2016 die Arbeitstagung „Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung im europäischen Binnenmarkt“ in Bonn aus. Die Arbeitstagung findet heutzutage bereits zum 17. Mal statt.
Der Umsatzsteuerbetrug hat sich zu einem Problem ausgeweitet, das ganz Europa betrifft Den hierdurch verursachten Schaden schätzt die EU-Kommission auf rund 50-Milliarden EUR jährlich. Dieser Betrug kann nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden Deutschlands und den anderen EU-Staaten wirksam bekämpft werden. Zu diesem Zwecke treffen sich rund 150 Experten aus Deutschland und zehn weiteren Staaten; viele Steuerfahnder, aber auch Vertreter des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, des Bundesministeriums der Finanzen und der Staatsanwaltschaft Köln. Sie werden sich über die aktuellen Entwicklungen informieren, Erfahrungen austauschen und über neue Ansatzpunkte zur effektiven Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs diskutieren.
Oktober 2018
Frau Maren Kohlrust-Schulz wird in das Amt der Präsidentin des Bundeszentralamtes für Steuern eingeführt.
2020er
1. März 2020
Im Zuge der Ermittlungen der Cum-Ex-Fälle wurde bereits 2018 durch das Bundesministerium der Finanzen eine „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ gegründet. Diese beim BZSt angesiedelte Sondereinheit gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung soll großangelegte Fälle der Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren. Die Sondereinheit hat am 1. März 2020 ihre Arbeit aufgenommen und ist direkt der Präsidentin des BZSt zugeordnet. Diese Einheit umfasst 284 Stellen.
Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt. In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z.B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußgeldstelle und der Arbeitsbereich Cum-Ex. Eine besondere Bedeutung hat das neu eingerichtete Informations- und Analysezentrum (IAZ): Es übernimmt eine koordinierende und unterstützende Funktion bei der Aufklärung bekannter Steuergestaltungen am Kapitalmarkt sowie eine koordinierende Funktion bei der Prävention von kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen, wozu auch mögliche Gestaltungen mit Investmentfonds gehören.
In der Gruppe Internationaler Informationsaustausch laufen Meldungen zu Steuergestaltungsmodellen zusammen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Kreditinstitute, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet, solche Modelle an das BZSt zu melden. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mitteilungspflichtig, wenn erkennbar ist, dass eine bestimmte Struktur nur deshalb gewählt wurde, um Steuern zu sparen. Mit der Auswertung dieser Meldungen können sich zahlreiche wichtige Erkenntnisse beim Kampf gegen Steuergestaltungen ergeben. Denn nur bei schneller Kenntnis von Umgehungsmöglichkeiten kann der Gesetzgeber zeitnah und entschieden reagieren, um Steuerausfälle zu verhindern.
13. August 2020
Bundesfinanzminister Olaf Scholz besucht den Hauptsitz des BZSt in Bonn-Beuel. Im Zentrum des Gesprächs mit der Leitung des BZSt stand neben dem neu eingerichteten IAZ auch das Verfahren zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6).
November 2020
Die Präsidentin des BZSt, Maren Kohlrust-Schulz, unterzeichnet die Charta der Vielfalt.
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, die Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Die unterzeichnenden Institutionen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, dass frei von Vorurteilen ist. Alle Beschäftigten sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
„Vielfalt und Diversität prägen bereits heute viele Bereiche unserer modernen Gesellschaft. Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zeigen wir, dass Vielfalt und Diversität der Beschäftigten im BZSt als große Bereicherung angesehen werden. Zum einen können bestehende Vorurteile und Ressentiments abgebaut werden. Zum anderen können alle Beschäftigten ihr Potential bestmöglich entfalten, wenn sie wissen, dass Vielfalt im BZSt selbstverständlich gelebt wird“ so Präsidentin Kohlrust-Schulz anlässlich der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt.