Behörden
Das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen nimmt zahlreiche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr, welche ihr durch Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zugewiesen sind.
Ein Teil Aufgaben erstreckt sich auf die Informationsbereitstellung für bzw. den Austausch mit anderen Behörden.