Informationen für Meldebehörden und Finanzämter
Die Datenübermittlung zur Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgt zwischen Meldebehörden und Finanzverwaltung ausschließlich über das BZSt. Diese Daten werden in der IdNr-Datenbank des BZSt gespeichert und können nur durch die Meldebehörden geändert werden. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Hinweise rund um diesen Prozess.
Informationen für Meldebehörden
Fragen und Antworten für Finanzämter
Fragen zur Klärung von Sachverhalten oder zu vermuteten Unrichtigkeiten im Melderegister und anderen einzelfallbezogenen Anfragen sind ausschließlich über die zur Verfügung stehenden Ticketsysteme zu stellen.
Schriftliche Anfragen allgemeiner Art (ohne einzelfallbezogene Personendaten) können auch an das
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
53221 Bonn
übermittelt werden.