Bundeszentralamt für Steuern

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Kontenabruf

Informationen für die Kopfstellen der Kreditwirtschaft

Der Abruf von Kontenstammdaten bei den Kopfstellen der Kreditwirtschaft wird in einem Kommunikationshandbuch beschrieben. Dieses KHB ergänzt die von der BaFin erlassene Schnittstellenspezifikation für die Durchführung des Kontenabrufverfahrens.

Der Abruf von Kontenstammdaten bei den Kopfstellen der Kreditwirtschaft wird in einem Kommunikationshandbuch beschrieben. Dieses KHB ergänzt die von der BaFin erlassene Schnittstellenspezifikation für die Durchführung des Kontenabrufverfahrens.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Kontenabruf
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Telefon: +49 228 406-3600
Fax: +49 228 406-4408

Zuständigkeitsbereich:

Kontenabrufverfahren