Informationen für die Kopfstellen der Kreditwirtschaft
Der Abruf von Kontenstammdaten bei den Kopfstellen der Kreditwirtschaft wird in einem Kommunikationshandbuch beschrieben. Dieses KHB ergänzt die von der BaFin erlassene Schnittstellenspezifikation für die Durchführung des Kontenabrufverfahrens.
Der Abruf von Kontenstammdaten bei den Kopfstellen der Kreditwirtschaft wird in einem Kommunikationshandbuch beschrieben. Dieses KHB ergänzt die von der BaFin erlassene Schnittstellenspezifikation für die Durchführung des Kontenabrufverfahrens.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Kontenabruf
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon:
+49 228 406-3600
Fax: +49 228 406-4408
Zuständigkeitsbereich:
Kontenabrufverfahren