Elektronische Datenübermittlung
Die Teilnahme am elektronischen Kontenabrufverfahren ist verpflichtend (§ 93 Abs. 8a AO). Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Informationen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Kontenabrufverfahren ist, dass Ihre Institution zum Verfahren zugelassen wurde. In diesem Fall liegt Ihnen Folgendes vor:
- Bedarfsträgerkennung
- BZSt-Nummer
- BZSt- Geheimnis
Die für den Zugang notwendige Authentifizierung wird regelmäßig durch eine Zertifikatsdatei gewährleistet.
Hinweise
Für die Registrierung zum elektronischen Verfahren beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Kontenabruf
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon:
+49 228 406-3600
Fax: +49 228 406-4408
Zuständigkeitsbereich:
Kontenabrufverfahren