Bundeszentralamt für Steuern

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Kontenabruf

Elektronische Datenübermittlung

Die Teilnahme am elektronischen Kontenabrufverfahren ist verpflichtend (§ 93 Abs. 8a AO). Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Informationen.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Kontenabruf
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Telefon: +49 228 406-3600
Fax: +49 228 406-4408

Zuständigkeitsbereich:

Kontenabrufverfahren