Internationale Amtshilfe
Das Bundeszentralamt für Steuern leistet internationale Amtshilfe auf dem Gebiet der Umsatz- und Ertragsteuern. Sie beruht auf dem Austausch von Informationen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dieser Austausch bildet die Grundlage für den internationalen Versand von Bescheiden und die Beitreibung festgesetzter Steuerbeträge. Gleichzeitig klärt die Amtshilfe Sachverhalte für Steuerpflichtige auf und ermöglicht eine wettbewerbsneutrale Besteuerung.