Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhältst Du über den folgenden Link: Datenschutz

Bescheinigungsverfahren

Meldeverfahren für steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen

Im Bescheinigungsverfahren zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen werden erbrachte Beitragszahlungen zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, zu Basisrentenverträgen, Altersvorsorgebeiträgen nach § 10a Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) bescheinigt. Weiterhin werden steuerfreie Zuschüsse sowie Erstattungen von Beiträgen zu Vorsorgeaufwendungen im automatisierten Verfahren bescheinigt. Die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA unterliegt der Fachaufsicht des BZSt.

Aufgrund technischer Probleme stehen derzeit die Kontaktformulare nicht zur Verfügung. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Allgemeines

Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) wurde ein weiteres automatisiertes Meldeverfahren für Behörden und andere öffentliche Stellen eingeführt. Dieses Verfahren dient der Erfassung von steuerfreien Zuschüssen sowie Erstattungen von Beiträgen zu Vorsorgeaufwendungen. Die Daten, die zur Gewährung und Prüfung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG erforderlich sind, sind an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu übermitteln.

Die ZfA mit Dienstsitz in Brandenburg/Havel handelt als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das BZSt. Die ZfA gilt als Bundesfinanzbehörde und unterliegt der Fachaufsicht des BZSt.

Für die Meldung der steuerfreien Zuschüsse und Erstattungen ist der Meldedatensatz MZ 30 – steuerfreie Zuschüsse sowie Erstattungen von Beiträgen zu Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 4b Satz 4 bis 6 EStG – zu verwenden.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Berlin
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Telefon: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-3710

Zuständigkeitsbereich:

Referat St II 8